Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sand- und Glasperlenstrahlen
Sehr geehrter Kunde,
Sie sind heute das erste Mal/wieder bei uns, das freut uns sehr! Sie haben ein reinigungstechnisches Problem, dass Sie gerne gelöst hätten. Wir, die Sandstrahler, sind die Spezialisten für derartige Probleme, auch Ihres werden wir lösen.
Sie sollten jedoch wissen, dass es bei Sandstrahlarbeiten Einwirkungen geben kann. Alleine schon durch die Wärmeeinwirkung kann es zu Oberflächenverformungen kommen, genauso durch die abrasive Kraft des Strahlmittels. Trotz größter Vorsicht und langjähriger Erfahrung können wir Ihnen nicht garantieren, ob Ihr Teil die ursprüngliche Form/Funktion nach dem Strahlen noch hat.
Wir weisen darauf hin, dass neben den beschriebenen Einwirkungen zum Teil erhebliche Sand- und Staubablagerungen an den Strahlobjekten sowie an den angrenzenden Anlageteilen oder Bausubstanzen auftreten können. Die Beseitigung von Einwirkungen, Sand- und Staubablagerungen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Neumaier beruhen, wird nicht von uns oder auf unsere Kosten vorgenommen, sondern ist Sache des Auftraggebers. Wir haften nicht für Funktion, Lauffähigkeit, Verzug, Maßgenauigkeiten, Rautiefe sowie Beeinträchtigungen an den Anbauteilen/Gebäuden durch Sand- und Staubablagerungen.
Allgemeine / technische Randbedingungen für den Korrosionsschutz
Die o.g. Preise sind Nettopreise, denen in der Rechnung die gesetzliche MwSt. zugeschlagen wird. Die Angebotsbindefrist beträgt 3 Monate ab Angebotsdatum. Wenn dieses Angebot keine anderslautenden Angaben enthält, müssen Ausführungstermine im Zuge der Auftragserteilung vereinbart werden.
Im Auftragsfalle würden wir die Arbeiten in unserem Werk Kehl, Oststraße 10 d ausführen. An- und Abtransport der Teile geschieht durch Sie für uns kostenlos.
Sofern unser Angebot keine abweichenden Angaben enthält, basiert es auf der DIN EN ISO 12944 in der gültigen Fassung. Wir gehen davon aus, dass alle zu beschichtenden Flächen für die Beschichtung und Untergrundvorbereitung gem. DIN EN ISO 12944-3 zugänglich sind. Die Bestimmung der Schichtdicken erfolgt nach DIN EN ISO 2808.
Falls gewünscht, erfolgt die Dokumentation über uns.
Die Vorbereitung von Schweißnähten, Kanten und anderen Flächen mit Oberflächenunregelmäßigkeiten nach DIN EN ISO 8501-3 im geforderten Vorbereitungsgrad setzen wir bauseits voraus. Dies umfasst insbesondere:
das Entfernen von Schweißspritzern und Schlacke das Brechen oder Abrunden der Kanten sowie das Entgraten von Bohrlöchern das Abschleifen von Aufhärtungszonen an Brennschnittkanten sowie deren Begradigung sowie ggf. das Verschleifen von Schweißnähten.
Das Ausbessern von Transport- und Montageschäden gehört nicht zum Umfang unserer Werksleistung. Wir weißen explizit darauf hin, dass die Aushärtung der Beschichtung, stoff- und temperaturabhängig, bis zu mehreren Wochen dauern kann. Die Beschichtung wird gemäß DIN 53150, Trockengrad 6 und Herstellerangaben nach wenigen Tagen ausgeliefert und hat daher
noch nicht ihre volle Widerstandsfähigkeit erlangt. Schäden, welche auf mechanische, chemische oder thermische Einwirkungen infolge Transport und Lagerung auf der Baustelle zurückzuführen sind, sind von unserer Gewährleistung ausgenommen.
Da es für uns nicht möglich ist, die Leistung während des Transports durch den AG mit vertretbarem Aufwand zu schützen, gilt die Werkleistung jeder Lieferung spätestens nach der Verladung in unserem Werk als beschädigungsfrei abgenommen. Die Teilleistung und die Komplettleistung können jederzeit nach Anmeldung vom AG vor Ort in Augenschein genommen werden.
Wir weisen auch darauf hin, dass abhängig von Beschichtungsstoff, Applikationsverfahren und Farbton, insbesondere jedoch bei Eisenglimmer- oder Alupigmentierung Ausbesserungen sichtbar bleiben. Derartige optische Abweichungen stellen keinen Mangel bezüglich des Korrosionsschutzes dar.
Die Zahlung erbitten wir nach Fertigstellung und Einreichung der prüffähigen Rechnung sofort nach Erhalt netto. Zur Anfrage abweichende Leistungen im Angebot stellen keine Planungsleistung im Sinne der einschlägigen Vorschriften dar- die Ausführbarkeit muss durch den AG überprüft werden. Grundlage sind die mit der Anfrage übermittelnden Planungsangaben.
Die Hinweise und Anmerkungen in dem Angebot werden Vertragsbestandteil.
Sonstige Bestimmungen:
a) Die Lieferung von Ersatzteilen und sonstigen Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Für den Eigentumsvorbehalt gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen allgemeinen LIEFERUNGS- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN des Vermieters. Das gleiche gilt auch für die Garantieleistung und Haftung.
b) Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
c) Erfüllungsort für alle Ansprüche ist Kehl. Dies gilt auch im Falle des Rücktritts und des Protestes von Wechseln und Schecks. Rechtsgrundlage: Deutsches Recht.
Allgemeinhinweis für Brunnenbau
Überwinterung der Brunnen- u. Zubehöranlageteile: Die eingebauten Materialien und Teile sind nicht frostsicher, d. h. vor Einsetzen des ersten Bodenfrostes sollten sämtliche oberirdischen Anlageteile, Schieber und Kugelhähne geöffnet, bei Ventilen der Dichtkegel entfernt werden. Bei Handpumpen ist die Ablassschraube – sofern vorhanden – zu entfernen oder das Pumpengehäuse samt Stechventil von der Rundflansch zu demontieren.
Brunnendefinition:
Brunnen allgemein als Brunnen genannt, jedoch fachlich: ***Rammpegelpeilrohr oder Grundwasser-/Quell- Rammpegel (Abessiner-Brunnen). Die Brunnenbauarbeiten (***) werden auf der
Grundlage DIN 18302 durchgeführt. (Den gesamten DIN-TEXT können Sie bei Interesse von uns erhalten). Die für Sie wichtigen Punkte sind:
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Menge, Art und Beschaffenheit des Fördermediums. Der Auftraggeber hat für den jeweiligen Rammpunkt (Ort der vorgesehenen Rammgründung) den Auftraggeber über das Vorhandensein von Rohren, Leitungen, Tanks oder dergleichen zu informieren. Für etwaige Beschädigungen/Schäden/Nachfolgeschäden haften wir nicht. Der
Auftragnehmer haftet nicht für die Undurchführbarkeit der Arbeiten aufgrund der geologischen Verhältnisse, Die Brunnenbauarbeiten (***) werden im Rammverfahren durchgeführt.
Verwendet werden N-V-D Stahlrohre (nahtlos verzinkte, dickwandige Stahlrohre DIN 2440). Rammfilter aus N-V-D Stahlrohren mit, falls nicht anders vereinbart, 6mm Zulaufbohrung, ohne Innen- u. Außensieb, Filterfläche 13%. Sollten die Rammgründungen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen misslingen bzw. nicht eingebracht werden können, aufgrund von z.B. Fels, Gesteinsablagerungen, Treibholz, alten Bauwerken usw., erfolgt trotzdem eine Berechnung nach eingebrachten laufenden Metern und benötigen Materialien sowie der An- und Abfahrt der Baustelle nach Fahrzeit und Kilometer.
Das Ausbilden/Auspumpen der Brunnen (***) erfolgt mittels geeigneter Pumpe nach Erfordernis (längstens jedoch 4 Stunden), darüber hinausgehende Pumpstunden werden separat nach Aufwand berechnet. Für ein etwaiges Versiegen des Brunnens (***) bzw. Einbruch von Sanden und Mineralien sowie Verokkerung des Innenquerschnittes sind wir nicht verantwortbar.
Sämtliche genannten Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungsbeträge sind zahlbar sofort nach Erhalt rein netto. (Außer es wurden anderweitige Vereinbarungen getroffen).
Reklamationen sind binnen fünf Tagen nach Fertigstellung des Gewerkes in Schriftform vorzubringen.
Salvatorische Klausel:
„Sollte ein Paragraph oder ein Wortlaut gegen allgemein geltendes Recht verstoßen und ungültig sein, so bleibt der übrige Vertrag davon unberührt und somit gültig. Es soll dann eine Regelung gelten, die dem Geiste der ungültigen
Bestimmung entspricht.“
Mitteilung gem. §§ 26 u. 34 BDSG:
Die Daten Ihrer Firma, soweit sie für unsere Geschäftsbeziehung von Interesse sind, werden bei uns in der EDV-Anlage gespeichert.